ANFAHRTSKOSTEN
Innerhalb der Ortschaft Traunstein fallen keine Anfahrtskosten an!
WAS IST EINE TAXIKONZESSION?
In jeder Stadt gibt es eine gewisse Anzahl von Taxis, die vom Landratsamt festgelegt wird. Jedes Taxi hat eine Nummer (Heckscheibe) und es können nicht beliebig viele Taxis angemeldet werden. Wir haben zum Beispiel für Traunstein 5 Taxi-Konzessionen – diese Fahrzeuge dürfen auch am Taxistand stehen. Andere Fahrzeuge dürfen nicht am Taxistand auf Bereitschaft stehen. Es gibt eine Anzahl von Regeln, an die sich Taxis zu halten haben. Diese sind für Sie in der Taxitarifordnung und der Taxiordnung detailiert aufgeführt.
GRUNDENTGELT
Bei jeder Fahrt, egal wie weit Sie ist, fällt am Anfang der Fahrt ein Grundentgelt an: Es beträgt 3,50 € bzw. 4,30 €.
FAHRPREIS
Der Fahrpreis wird über die vom Landratsamt in allen Taxi geeichten Geräten im Fahrzeug festgelegt. Der Fahrer ist daran gebunden. Lediglich bei Fahrten außerhalb des Landkreises (Pflichtfahrgebiet) kann der Fahrgast einen Fahrpreis mit dem Fahrer aushandeln.
TAXISTAND
Jeder Fahrgast kann sich ein Taxi seiner Wahl aussuchen – es besteht keine Pflicht in das erste Taxi einsteigen zu müssen!